Herzlich willkommen auf der Website von Notar Dr. Roman Kaiser
Als Notar übe ich ein öffentliches Amt im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege aus, bin also in allen nicht streitigen Rechtsangelegenheiten für Sie da.
Ob es sich um Ihren Immobilienkauf, eine Kreditsicherung, Ihre Existenzgründung, eine Unternehmensveräußerung, Ihren Ehevertrag, die Weitergabe von Vermögen durch Schenkung oder Erbfolge oder die Notfallvorsorge durch Vollmachten und Patientenverfügungen handelt – als Ihr Notar kümmere ich mich gerne um diese und weitere Angelegenheiten.
Ich verwahre die Urkunden meiner Amtsvorgängerin Sigrun Erber-Faller sowie der Notare Dr. Hans Herrmann, Dr. Wilhelm Hupfauer und aller früheren Memminger Notare.
Termine finden grundsätzlich an meiner Amtsstelle statt. Sollte es aus Gründen, die in der Person eines Beteiligten oder in der Natur der Sache liegen, nicht oder nur schwer möglich sein, die Beurkundung an der Amtsstelle durchzuführen, kann ein Auswärtstermin vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass mein Amtsbereich die Gemarkungen Babenhausen, Bad Grönenbach, Benningen, Boos, Buxheim, Egg a. d. Günz, Fellheim, Heimertingen, Kettershausen, Kirchhaslach, Kronburg, Lautrach, Legau, Memmingen, Memmingerberg, Oberschönegg, Niederrieden, Pleß, Trunkelsberg, Winterrieden und Woringen umfasst. Außerhalb dieser Gemarkungen wenden Sie sich bitte an eine Kollegin oder einen Kollegen, der örtlich zuständig ist. Ausnahmen sind nur in wenigen, sachlich begründeten Fällen möglich.
Zum 1. März 2026 habe ich die Notarstelle von Notarin Sigrun Erber-Faller übernommen. Mit dem kompetenten und motivierten Team der Notarstelle stehe ich Ihnen für alle notariellen Dienstleistungen zu Verfügung.
Unsere Notarstelle
Wir sind ein motiviertes Team, das Sie gerne zu Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Angelegenheit berät und informiert, einschließlich der voraussichtlich anfallenden Kosten.
Bitte vereinbaren Sie für Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen vorab einen Termin und legen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor.
Beurkundungen können außer in deutscher Sprache auch in Englisch durchgeführt werden. Bei nicht hinreichender Sprachkenntnis eines Beteiligten ist die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig vorher mit uns Kontakt auf.
